Jedes Jahr findet im Herbst die Wahl der Bundessprecher*innen statt. Am Anfang des Folgejahres werden die neu gewählten Sprecher*innen eingeführt in die Arbeit des Sprecheramts. Die diesjährige Wahl startet am 13.09. mit der Registrierung ins Wählerverzeichnis auf der Internetseite des Bundesfreiwilligendienstes. Was wir grundsätzlich machen, erfährst du in diesem Video von den Bundesprecher:innen 21/22 :
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Wie groß ist der Zeitaufwand?
Das ist sehr unterschiedlich und hängt davon ab, wie sehr du dich einbringen kannst und möchtest und auch, wie stark du in deiner Einsatzstelle eingebunden bist. Wir (aktiven) Sprecher*innen arbeiten vielleicht vier Stunden pro Woche im Amt.
Niemensch wird dir böse sein, wenn du nur eine halbe Stunde pro Woche aufbringen kannst oder auch mal zwei Monate nichts tun kannst/willst – es ist und bleibt ein Ehrenamt.
Kann ich mir die Arbeit als Bundessprecher*in bei meiner Einsatzstelle anrechnen lassen?
Die Einsatzstelle ist gesetzlich nicht verpflichtet, dir die Arbeit anrechnen zu lassen, und bis vor kurzem durfte sie das auch nicht. Durch das neue Teilzeitgesetz können nun auch unter-27-Jährige den BFD in Teilzeit absolvieren, wenn sie ein „berechtigtes Interesse“ haben. Ob die Arbeit als Bundessprecher*in so ein berechtigtes Interesse darstellt, entscheidet jede Einsatzstelle selbst. Indem ihr im Gespräch mit eurer Einsatzstelle Argumente anführt, warum die Arbeit der Bundessprecher*innen wichtig ist und warum ihr mehr Zeit dafür braucht, könnt ihr eure Chancen auf einen Teilzeit-BFD steigern. In den letzten Jahren gab es oftmals auch den Kompromiss, dass der*die Bundessprecher*in am Arbeitsplatz (beim BFD) auch Arbeit der Bundessprecher*innen erledigen durfte, wenn alles andere erledigt war.
Muss ich als Sprecher*in etwas zahlen?
Nein. Wenn du in deiner Position als Sprecher*in unterwegs bist, musst du nichts zahlen. Fahrten zu Tagungsorten, Unterkunft, Verpflegung – das zahlt in der Regel das BAFzA. Auch Dinge wie Visitenkarten werden uns bezahlt.
Wie mache ich 'Wahlkampf'?
Leider ist die Wahlbeteiligung sehr gering. Letztes Jahr gab es etwa 70 Bewerber*innen, es haben allerdings schon etwa 17 Stimmen gereicht, um Sprecher*in oder Stellvertreter*in zu werden. Du kannst zum Beispiel deiner Seminargruppe Bescheid zu sagen, dass du kandidierst und gegebenenfalls Plakate aufzuhängen, auf denen du für dich wirbst. Ein Wahlslogan kommt da sehr gut 🙂
Natürlich dürfen online auf der Wahlwebseite ein Foto von dir und ein aussagekräftiger Text über dich nicht fehlen!
An welchen Veranstaltungen werde ich teilnehmen?
Auf jeden Fall wirst du an dem Einführungsseminar für Bundessprecher*innen und Stellvertreter*innen in Schleife teilnehmen. (Dieses Seminar ist auch die Amtsübergabe der alten Sprecher*innen an die neuen.) Ansonsten gibt es zwei Arbeitstreffen der Sprecher*innen/Stellvertreter*innen, die selbst organisiert werden. An der BFD-Beiratssitzung dürfen sieben Sprecher*innen oder Stellvertreter*innen teilnehmen.
Daneben gibt es noch zahlreiche obligatorische Treffen, zum Beispiel den Deutsche Engagementtag (noch vor der Amtsübergabe in Schleife) oder die Bund-Länder-Fachtagung zu den Freiwilligendiensten.
Wenn du willst, kannst du auch Politiker*innen oder Nachrichtendienste nach einem Interview o.Ä. fragen und dich mit ihnen treffen.
Ich weiß nicht, ob ich nach meinem BFD noch Zeit für das Amt haben werde. Muss ich das ganze Jahr aktiv dabei sein?
Für viele endet der BFD im August oder September, und erfahrungsgemäß ist dann auch bei den Sprecher*innen recht wenig los. Natürlich ist es toll, wenn du auch nach dem BFD weitermachst, aber niemand verlangt, dass du während der Ausbildung/Studium/etc. im Amt so aktiv bist wie während des BFD.