Stellungnahme zum “Jugendfreiwilligenjahr” des BMFSFJ

Am 03. Dezember 2018 stellte Bundesjugendministerin Frau Dr. Giffey ihr Konzept für ein neues Jugendfreiwilligenjahr vor.
Die bestehenden Freiwilligendienste FSJ,FÖJ und eben auch der BFD sollen dadurch verbessert werden. Möglich macht das eine Aufstockung des Budgets des Bundesjugendministeriums für 2019.

Wir Bundessprecher*innen des BFD haben uns dieses Konzept natürlich sehr zu Herzen genommen und lange daran gearbeitet, eine Stellungnahme dazu zu schreiben.

Manchen Grundsätzen konnten wir recht kommentarlos einfach zustimmen (deshalb gibt es keine Stellungnahme zu Grundsatz 1 und 5.2), zu anderen haben wir lange Texte geschrieben, da wir beispielsweise die Methoden, die im entsprechenden Grundsatz vorgestellt wurden, für nicht zielführend halten.

Um unsere Stellungnahme übersichtlich zu gestalten, haben wir in diesem Blogbeitrag jeden Grundsatz (zu dem wir Stellung beziehen) aufgeschrieben und dahinter in einem Spoiler (z.B. “Das denken wir dazu”) unsere Stellungnahme veröffentlicht. Mit einem Klick auf den Spoiler kann der Inhalt ein- und ausgeklappt werden.
Das Konzept für ein Jugendfreiwilligenjahr, aus dem wir die Grundsätze unverändert übernommen haben, findest du
hier.




Freiwilligendienste stärken heißt Demokratie stärken!

Investitionen in Jugendfreiwilligendienste bedeuten Investitionen in die Zukunft. Freiwilligendienste sind nicht nur eine wichtige Stütze der Gesellschaft sondern vermitteln Jugendlichen als Bildungsdienste grundlegendes demokratisches, soziales und gesellschaftliches Verständnis. Daher sind wir froh, dass nun auch auf Bundesebene Ausbau und Sicherung der Freiwilligendienste geplant wird.

Hürden für Benachteiligte müssen gesenkt werden.

Für sozioökonomisch schwächer situierte oder inklusions-/ integrationsbedürftige Menschen sind häufig die Hürden in den Freiwilligendiensten weiterhin zu hoch. Das BMFSFJ möchte mit Maßnahmenvorschlägen die Verbesserung der Jugendfreiwilligendienste anregen, die wir mit folgender Stellungnahme auf den Prüfstand stellen, ergänzen und für die wir alternative Ansätze darlegen. Wir danken Frau Giffey für die Möglichkeit der Prozessbegleitung und -Teilhabe und tragen gerne zur Umsetzung eines fortschrittlichen und begrüßenswerten Konzeptes bei.

GRUNDSATZ 2

Wir brauchen einen Rechtsanspruch auf Förderung aller Freiwilligendienst-Vereinbarungen für unter-27-Jährige in FSJ, FÖJ und BFD.

  • Im FSJ, FÖJ und BFD soll der Bund allen unter-27-Jährigen, die ein Jugendfreiwilligenjahr in Deutschland ableisten wollen, einen Rechtsanspruch auf Förderung gewähren, und zwar nach folgendem Prinzip:
  • Freiwillige und Einsatzstelle sind und bleiben in ihrer gegenseitigen Auswahl selbstbestimmt und unabhängig. Der Bund gewährleistet die Förderung aller tatsächlich zustande kommenden Freiwilligendienstvereinbarungen.
  • Dafür wollen wir die nötigen Voraussetzungen schaffen.

Das denken wir dazu:
Grundsätzlich begrüßen wir diesen Maßnahmenvorschlag. Wir sehen darin die Möglichkeit, auch für finanziell schwächer gestellte Einsatzstellen und Länder die Möglichkeit zu schaffen, einen Freiwilligendienstplatz aus FSJ, FÖJ oder BFD anzubieten. So wird es mehr Jugendlichen möglich, einen Freiwilligendienst zu absolvieren.
Unserer Meinung nach liegt es jetzt am BMFSFJ, gemeinsam mit Zentralstellen, Trägern, Sprecher*innen , BAFzA und Vertreter*innen von Einsatzstellen konkrete Maßnahmen zur Umsetzung dieses Vorschlags zu erarbeiten.



GRUNDSATZ 3.1

Wir verbessern die finanziellen Rahmenbedingungen für Freiwillige.

  • Fahrkarten-Zuschuss: Kein Jugendfreiwilligenjahr darf daran scheitern, dass Engagierten das Geld für eine ÖPNV-Fahrkarte zwischen Wohnung und Einsatzstelle fehlt. Deshalb wollen wir im Rahmen des Jugendfreiwilligenjahres einen Zuschuss von pauschal 25,- Euro für den Kauf eines ÖPNV- Zeitfahrtickets einführen.

Das denken wir dazu:

Eines unserer grundlegendsten Anliegen ist es, die Freiwilligendienste für alle, unabhängig von finanziellen Mitteln der Eltern oder dem Schulabschlusses zu öffnen. Die Tatsache, dass ein Freiwilligendienst weder sofort vergütet wird wie eine Ausbildung, noch berufsqualifizierend wie ein Studium ist, darf jungen Menschen nicht die wertvolle Erfahrung eines solchen verwehren. Es ist schön, dass wir uns mit dieser Haltung dem BMFSFJ nur anschließen können.

Die Freiwilligendienste sind als Stütze unserer Gesellschaft in der Tat deutlich mehr wert,als sie kosten. Und trotzdem können sie eine hohe finanzielle Belastung darstellen, wenn auf die Freiwilligen Kosten für Unterkunft, Mobilität und Lebensunterhalt zukommen – ohne, dass sie BAföG beantragen oder einen Nebenjob ausüben können. Die Tarife und konkreten Leistungen der Verkehrsunternehmen sind hierbei sehr unterschiedlich. Muss der Bund also bei einer Pauschale für alle Freiwilligen ausschließen, dass damit Gewinn gemacht wird, kann er nicht mehr zahlen, als das günstige Monatsticket in der Bundesrepublik – 27€ in Weimar – kostet.

Deswegen glauben wir, dass eine Pauschale nicht das richtige Mittel ist, um die Freiwillige effektiv zu unterstützen. Wir fragen uns erstens, wie – ohne hohen Verwaltungsaufwand – sichergestellt werden kann, dass die Pauschale tatsächlich für das Ticket verwendet wird. Manche Freiwilligen entscheiden sich vielleicht aktiv gegen ein solches Ticket. Es kann natürlich niemand verpflichtet werden, ein nur teilfinanziertes ÖPNV Ticket zu erwerben. Zweitens ist diese Pauschale immer noch weit von dem entfernt was wir uns vorstellen und was wir für nötig erachten. Deswegen erscheint uns die Pauschale wenig effektiv. Die 25€ sind ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, langfristig sehen wir hier aber noch Ausbaupotential.

Weiterhin ist ein vergünstigtes oder kostenloses Ticket vor allem ein Zeichen der Anerkennung und Wertschätzung. Ehrenamt und Engagement kann auf lange Sicht nur erhalten und gefördert werden wenn die flächendeckende Anerkennungskultur das zulässt. Der Wertschätzungscharakter geht bei einem pauschalen Zuschuss zum Lohn allerdings verloren.

Ein wesentlicher Grund für die Einführung des Semestertickets war damals die Kalkulation, dass viele Studierende vom Auto auf den ÖPNV umsteigen würden – eine Rechnung, die aufging. Auch für Freiwillige könnte mit einem Freiwilligenticket ein Anreiz geschaffen werden auf nachhaltige Fortbewegungsmittel umzusteigen. Fahrten vom Wohnort zu den Einsatzstellen ließen sich mehr auf öffentliche Verkehrsmittel auslagern, welche dadurch aufgewertet werden würden.

Uns ist bewusst, dass eine Rabattierung für uns mit Mindereinnahmen für die Verkehrsbetriebe einhergehen würde. Diese würden vermutlich durch die gesteigerte Attraktivität der Monatstickets abgeschwächt werden, wie positive Erfahrungen in Frankfurt und Darmstadt-Dieburg gezeigt haben1. In Hessen wurde auf Basis dieser Erfahrungen ein Schüler*innen Ticket für 365€ im Jahr eingeführt, dass auch für Freiwillige nutzbar ist. Natürlich ist ein solches Ticket nur mit finanzieller Unterstützung von politischer Seite möglich. Deswegen freut es uns umso mehr, dass es die Bereitschaft des BMFSFJ gibt, die Mobilität der Freiwilligen zu bezuschussen.


GRUNDSATZ 3.2

  • Freiwilligengeld: Wir wollen, dass es im Jugendfreiwilligenjahr ein gleiches „Freiwilligengeld“ für alle gibt, nicht nur wie jetzt schon beim Taschengeld für alle Freiwilligen in derselben Einsatzstelle, sondern für alle unter-27-jährigen Freiwilligen überhaupt. Denn ihr Engagement sollte uns bei aller Vielfalt und Buntheit gleich viel wert sein. Statt wie bisher nur anteilig bis zu einem Deckel von 250 Euro und auch nur im BFD sollte der Bund künftig das Freiwilligengeld für alle unter-27-jährigen Freiwilligen (also auch im bisherigen FSJ und FÖJ) bis zur Obergrenze von 402,- Euro komplett übernehmen zuzüglich der entsprechenden Sozialversicherungsbeiträge.

Das denken wir dazu:
Bisher wurde das Taschengeld, welches monatlich an jede*n Freiwillige*n ausgezahlt wird, aus unterschiedlichsten Töpfen finanziert.

Beim Bundesfreiwilligendienst spielt die Finanzierung des Bundes eine große Rolle. FSJ und FÖJ beziehen einen Großteil der Förderung aus Mitteln der Bundesländer. Nach dem neuen Konzept soll das Taschengeld komplett vom Bund übernommen werden. Somit sollen alle Freiwilligen ein Taschengeld von 402€ monatlich zur Verfügung gestellt bekommen.

Diese Taschengeldobergrenze von 402€ ist aus drei verschiedenen Perspektiven zu bewerten.

1. Die Freiwilligen haben ein Interesse an der Angleichung des Taschengeldes für alle Jugendfreiwilligendienste.

Das Taschengeld der Freiwilligen im Bundesgebiet ist alles andere als einheitlich. Differenzen von mehreren Hundert Euro im Monat sind keine Seltenheit. Das hinterlässt den Eindruck, dass bestimmte Tätigkeiten nicht den gleichen Wert haben wie andere.

Wir sind der Meinung, dass alle Engagement in allen Freiwilligendiensten gleichwertig ist und dementsprechend belohnt werden sollte.

Zusätzlich zu dem vom Bund finanzierten Taschengeld könnten Einsatzstellen selbstverständlich weiterhin bestimmte Zusatzleistungen übernehmen. Jede finanzielle Unterstützung der Freiwilligen ist wünschenswert. Dies sollte jedoch transparent gestaltet werden.

Wünschenswert wäre natürlich, um Freiwilligendienste grundlegend barrierearm und langfristig barrierefrei zu gestalten, eine Förderung von Freiwilligen, die an finanzielle Mittel und Lebenshaltungskosten gekoppelt ist. Somit kann allen ein Freiwilligendienst ermöglicht werden.

2. Die Freiwilligen haben ein berechtigtes Interesse an der Finanzierung aus Bundesmitteln.

Falls der Bund diese großflächigen Investitionen tätigen möchte, freuen wir uns natürlich über den Stellenwert, den Freiwilligendienste im Haushaltsplan einnehmen.

Da wir aber befürchten, dass die finanzielle Umsetzung des Konzeptes eine große Herausforderung sein wird, fragen wir uns, ob hier Investitionen an richtiger Stelle getätigt werden.

Außerdem spielt die Unterstützung der Bundesländer eine zentrale Rolle bei den Freiwilligendiensten, finanziell aber auch  organisatorisch und ideell.

Wenn die Länder sich durch den Wegfall der Finanzierung nicht mehr in der Verantwortung sehen, die Freiwilligendienste zu unterstützen, würde ein großes Loch in die Struktur der Freiwilligendienste gerissen werden. Die regionale Förderung und der regionale Bezug der damit gerade beim FSJ und FÖJ einhergeht muss erhalten und gefördert werden.

3. Die Freiwilligen haben einen Anspruch auf ein angemessen wertschätzendes Taschengeld, welches jedoch keinem Lohn entspricht.

Ein höheres Taschengeld kann den Wert und die Anerkennung eines Ehrenamts steigen lassen. Doch Freiwilligendienste sind arbeitsmarktneutral zu gestalten. Der fließende Übergang zu einem schlecht bezahlten Job muss trennscharf abgegrenzt und Freiwillige vor Ausbeutung geschützt werden. Deswegen halten wir das Konzept einer Obergrenze für wichtig.

Um Jugendfreiwilligendienste stärker in der Gesellschaft zu verankern und bewerben zu können, halten wir eigenständige Töpfe zur Finanzierung von Werbung der Träger und Teilnehmer*innen der Freiwilligendienste für notwendig.


GRUNDSATZ 4

Wir sorgen für Wertschätzung und Anerkennung, und zwar nicht nur „dabei“, sondern auch danach.

  • Jugendfreiwilligenjahr-Zertifikat: Wir werden für die Teilnehmenden des Jugendfreiwilligenjahres ein Jugendfreiwilligenjahr-Zertifikat ausstellen, mit der sich alle Teilnehmenden besser bewerben können, z.B.:
  • indem sich die Bundesregierung für ihren Bereich dafür einsetzt, im öffentlichen Dienst die Urkunde in der Auswahlentscheidung zu berücksichtigen,
  • indem die Länder und Hochschulen entsprechende Bonus-Regelungen bei der Berechnung der Wartesemester, beim Numerus Clausus oder bei den Studien- und Prüfungsordnungen schaffen, indem wir in Gesprächen mit der Wirtschaft Wege finden, in den Ausbildungs- und Prüfungsordnungen eine Anerkennung als Pflichtpraktikum o.ä. zu verankern.

Das denken wir dazu:
Im Allgemeinen begrüßen wir das “Jugendfreiwilligenjahr-Zertifikat”. Bisher ist das Zeugnis, das man nach Abschluss des Jugendfreiwilligenjahres erhält, dem Freiwilligendienstleistenden wenig nützlich. Freiwilligendienste werden häufig nicht als Pflichtpraktika anerkannt, und bei der Bewerbung auf Studienplätze hilft ein solches Zeugnis selten. Das neue Zertifikat würde dem Jugendfreiwilligenjahre einen höheren Stellenwert in der Gesellschaft verleihen.

Da diese Form der Anerkennung kostenlos und doch sehr effektiv ist, wünschen wir uns weiterhin, dass ein einheitliches Jugendfreiwilligenjahr-Zertifikat welches Tätigkeitsbereich und erworbene Kenntnisse belegt und mit dem sich alle Teilnehmenden bundesweit besser bewerben können, ausgestellt wird.

Bei der Bewerbung auf einen Studiengang sollte sich ein fachbezogener Freiwilligendienst positiv für die Freiwilligen auswirken.

Ein Bundesfreiwilligendienst und das damit verbundene Engagement darf niemals ein Nachteil für die Freiwilligen sein. Deshalb sollte die vorhandene Möglichkeit, sich einen Studienplatz zu sichern und dann aufzuschieben deutlich besser kommuniziert werden. Damit wird verhindert, dass ein Freiwiligendienst, aus Sorge, dass die Popularität und damit der NC des aspirierten Studienganges steigt, nicht angetreten wird.


GRUNDSATZ 5.1

Wir verbessern den Freiwilligendienst für Menschen mit besonderen Lebensumständen, Behinderungen und anderen Benachteiligungen.

  • Teilzeit-Möglichkeit: Das Jugendfreiwilligenjahr ist auch für Menschen da, die nicht acht Stunden täglich einen Freiwilligendienst absolvieren können, weil sie noch anderweitig in Anspruch genommen werden. Die aktuell bereits laufende Gesetzesänderung, mit der in FSJ, FÖJ und BFD eine Möglichkeit zum Teilzeit- Freiwilligendienst auch für unter-27jährige geschaffen wird, ist ein wichtiger Schritt zur Erschließung neuer, bisher zu wenig berücksichtigter Interessentengruppen.

Das denken wir dazu:
Wir begrüßen das Schaffen einer Möglichkeit zum Teilzeit Freiwilligendienst für alle. Hier erachten wir es für wichtig, dass jede*r Freiwillige zusammen mit der Einsatzstelle selbst entscheiden kann, ob er/sie in Teilzeit oder in Vollzeit arbeiten kann, weil jeder Mensch seine eigenen Bedürfnisse und Kapazitäten am besten kennt. Es können unseres Erachtens nach keine Außenstehenden entscheiden, ob ein Freiwilligendienst in Vollzeit für einen Menschen zu leisten möglich und eine gute Lösung ist oder nicht. Ein Freiwilligendienst in Teilzeit muss also auch ohne triftigen Grund möglich sein.  Eine solche Möglichkeit würde die Barrieren zum Freiwilligendienst erheblich senken, da den Bewerber*innen ein Vertrauensvorschuss zugute kommt.

GRUNDSATZ 5.3

  • Bessere Bildungschancen: Das Jugendfreiwilligenjahr soll besondere Chancen eröffnen für Jugendliche mit Bildungsbenachteiligungen. Deshalb will das BMFSFJ abteilungsübergreifend ab 2019 ein spezielles Freiwilligendienstformat im FSJ unterstützen mit dem Ziel, bildungsbenachteiligte junge Menschen zu qualifizieren und ihnen dadurch die Entscheidung und den Zugang für eine Ausbildung zum und zur Alten- bzw. Krankenpflegehelfer/in zu erleichtern.
Das denken wir dazu:
Es ist sicherlich eine gute Sache, über Freiwilligendienste den Zugang zu Pflegeberufen zu öffnen. Wichtig ist uns allerdings, dass die Verantwortung dem Pflegenotstand entgegenzuwirken nicht auf die Zielgruppe dieses neuen Freiwilligendienstformates abgewälzt wird. Dieses neue Format sollte keine*n in der Berufswahl beeinflussen und Chancen nicht einschränken sondern neue Perspektiven ermöglichen.



Zusatz unsererseits: Beteiligung

In den Freiwilligendienstgesetzen sollte der Auf- und Ausbau, die Verbesserung und Unterstützung von individuell gestalteten Sprecher*innen-Systemen verankert werden. Dazu ist auch eine gesetzliche finanzielle Mindestförderung demokratischer Beteiligungsformen der Freiwilligen nötig.

1 https://www.schuelerticket.hessen.de/#showfaq

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