BFD in Teilzeit

40 Stunden pro Woche sind dir zu viel?
Seit 2019 können auch unter 27-Jährige im Jugendfreiwilligendienst (FSJ, FÖJ) und Bundesfreiwilligendienst ihren Dienst in Teilzeit leisten.

Das bedeutet, dass die Einsatzzeit auf mind. 20h pro Woche reduziert wird.


Dafür muss ein „berechtigtes Interesse“ vorliegen, z.B. wenn Freiwillige
ein Kind oder einen Angehörigen betreuen
gesundheitlich beeinträchtigt sind
einen Integrationskurs nach dem Aufenthaltsgesetz wahrnehmen
andere schwerwiegende Gründe haben.


Zu beachten ist, dass kein Rechtsanspruch auf Teilzeit besteht. Deswegen muss mit der Einsatzstelle abgeklärt werden, ob ein Dienst in Teilzeit möglich ist.
Nachlesen könnt ihr die Regelung auf der Seite des BAFzA unter „E“ wie Einsatzzeit oder genauer auf der Seite des Familienministeriums.
Wenn ihr überlegt, euren Dienst in Teilzeit zu leisten, oder eure Stunden reduzieren wollt, wendet euch an eure Einsatzstelle oder euren Ansprechpartner beim Träger eures Dienstes (z.B. das BAFzA).

bundessprecher
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